Der 1. Absatz des vorliegenden Beitrages zur Geschichte des Jungdeutschen Ordens
Vor dem Preußischen Landtag und vor dem Staatsgerichtshof
Unter dem 6. September 1922 hatte der Hochmeister des Jungdeutschen Ordens beim Preußischen Minister des Innern Beschwerde gemäß § 17, Abs. 3 des Gesetzes zum Schütze der Republik eingelegt; auch bei den anderen Landesregierungen war sie unverzüglich eingelegt worden. Um die Beschwerden zusammenzufassen und einheitlich zu begründen, bildete sich unter dem Vorsitz Mahrauns der "Rechtsausschuß des z. Zt. verbotenen Jungdeutschen Ordens". Mit der Verteidigung wurden die Rechtsanwälte Dr. Luetgebrune, Göttingen, und Kempkes, Berlin, betraut. In Telegrammen an den Reichspräsidenten und an den Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik hatte der Hochmeister nochmals die sofortige Verhandlung in Leipzig gefordert. Es sollten jedoch fast fünf Monate vergehen, ehe der Staatsgerichtshof seinen Spruch fällte. Artur Mahraun setzte seine politische Arbeit unbeirrt fort. Dazu kaufte er den Jungdeutschen Verlag, welcher am 1. Januar 1922 bei der Druckerei Max Eisenhardt in Kassel gegründet worden war, mit sämtlichen Forderungen. In einem Rundschreiben vom 30. Oktober 1922 teilte er dem Rechtsausschuß mit, daß der Verleger durch die Beschlagnahme der Zeitschrift in die größte finanzielle Schwierigkeit geraten sei und in seiner Not die Liquidation des Ordens gefordert habe. Als Gläubiger mit nahezu einer Million Mark sei er dazu berechtigt gewesen. "In dieser Lage habe ich mich entschlossen, persönlich einzugreifen. Mit Hilfe der Ballei Cassel habe ich das Geld binnen zwölf Stunden kurzfristig geliehen. Da eine Beschaffung der hohen Summe anderweitig nicht möglich war, habe ich schweren Herzens eigene Vermögenswerte veräußert. Auf diese Weise ist es mir gelungen, die Schuld des Ordens zu tilgen und seine Liquidation zu verhindern." Vom 4. November 1922 an gab Artur Mahraun das Blatt "Der Jungdeutsche / Zeitschrift für Volkswohl und Ständefrieden" heraus. Zum Geleit schreibt Mahraun, daß er niemals seine Kräfte und die Opfer seiner Freunde einsetzen würde, wenn es sich um ein belangloses Blättchen handelte. "Wenn aber der jungdeutsche Gedanke wirklich so tief in die Herzen vieler deutscher Männer und Frauen eingedrungen ist, wenn sie es wirklich fühlen, daß nur eine wahre Sozialreform unser deutsches Volk aus der Tiefe seiner Not zum einheitlichen und starken Erneuerungskampf befähigen kann, dann soll es sein!" In mehreren Folgen eines Aufsatzes "Geschichtliches über die gesellschaftlichen Zustände in Deutschland", welcher mit der ersten Nummer der Zeitschrift beginnt, führt er wiederum zu den Reformgedanken des Reichsfreiherrn vom Stein hin. Gesunde gesellschaftliche Zustände, so legt ihn Mahraun aus, gesunde Regeln, nach denen die verschiedenen Volksteile zusammenleben, schaffen die festeste Grundlage des Staates. "Haben alle Volksschichten ihren Anteil an der politischen Entwicklung, so werden sich die Wünsche ausgleichen, und die Formen finden sich, in denen der Volkswille sich bildet."