Dieter Kersten - Februar 1999    
Atom und Gesundheit  
     
  Den nachfolgenden Text habe ich der Schweizer Information UDEO, Ausgabe Dezember 1998, entnommen. Ohne den Vertrag zwischen WHO und IAEA (Internationale Atomenergie-Agentur) gekannt zu haben, vertrat ich bekanntlich schon seit langem die Auffassung, daß die Weltgesundheitsorganisation WHO z.B. in Afrika bei ihren zahlreichen Impfkampagnen und in den Diskussionen über die vermeintliche Krankheit AIDS eine unrühmliche Rolle spielt. Es ist bekannt, daß die WHO selbst und auch maßgebliche Mitarbeiter Zuwendungen der pharmazeutischen Industrie erhalten. Die Korruption und das unten dokumentierte Abkommen sind Folgen und Ursachen einer menschenverachtenden Politik. Der Profit hat Vorrang vor der Gesundheit. Das ist auch das Credo bei den Diskussionen über Krankenhausbetten und "Gesundheitskosten" in der noch sehr reichen Bundesrepublik Deutschland. Wir sind von den "internationalen Seuchen" deshalb noch nicht befallen, weil unsere gesundheitlichen Abwehrkräfte (Immunsystem) durch den Wohlstand noch stark genug sind. Die Mixtur von Hunger, Vitaminmangel, Elektrosmog, pharmazeutische Vergiftung, von chemischer Vergiftung des Lebensmittels Wasser, der Luft und der Nahrungsmittel und von Radioaktivität und vielleicht von noch unbekannten Zivilisationsfolgen, ist in Deutschland noch nicht (voll) wirksam geworden. Das nachfolgende Dokument zeigt, daß bereits 1959 die Weltgesundheitsorganisation und die Internationale Atom-Energie-Agentur genau wußten, was sie uns zumuten.
Die Überschrift in UDEO lautet: Ein beschämender Vertrag. Der Text: Zwischen der WHO und der IAEA existiert seit 1959 ein Vertrag, aus dem wir eine inoffizielle Übersetzung einiger Abschnitte abdrucken. Nach wie vor hat die IAEA den Auftrag, Atomenergie international zu fördern! Wir protestieren gegen diesen Vertrag.
Artikel I 3. Wann immer eine der Organisationen (WHO od. IAEA, red.) vorschlägt, ein Programm oder eine Aktivität zu entwickeln zu einem Thema, an dem die andere Organisation ein elementares Interesse haben könnte, wird die erste Organisation die andere zu Rate ziehen im Hinblick auf eine Anpassung der Angelegenheit in gemeinsamen Übereinkommen.
Artikel III 1. Die Internationale Atom-Energie-Agentur und die Weltgesundheitsorganisation erkennen, daß sie es für notwendig erachten könnten, gewisse Einschränkungen anzuwenden für den Schutz ihnen zugekommener vertraulicher Informationen. Sie sind sich deshalb einig, daß nichts in diesem Vertrag so ausgelegt werden soll, daß weder der eine noch der andere Vertragspartner Informationen herausgeben muß, die nach der Beurteilung der die Informationen besitzenden Partei einen Vertrauensbruch gegenüber den eigenen Mitgliedern oder gegenüber den Informanten schaffen könnte oder aber den gewohnten Gang der eigenen Tätigkeiten stören könnte.
2. Als Gegenstand solcher Absprachen, die notwendig sein können für den Schutz von vertraulichem Material, werden das Sekretariat der Internationalen Atom-Energie-Agentur und das Sekretariat der Weltgesundheitsorganisation sich gegenseitig vollständig informieren in bezug auf alle geplanten Aktivitäten und alle Arbeitsprogramme, die für beide Parteien von Interesse sein könnten.
3. Der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation und der Generaldirektor der Internationalen Atom-Energie-Agentur oder ihre Vertreter sollen auf Verlangen einer der beiden Parteien Konsultationen aufnehmen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von jeweiligen speziellen Informationen, die für die andere Partei von Interesse sein könnten.

 
     
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